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   BSG, 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R   

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https://dejure.org/2022,2833
BSG, 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R (https://dejure.org/2022,2833)
BSG, Entscheidung vom 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R (https://dejure.org/2022,2833)
BSG, Entscheidung vom 17. Februar 2022 - B 3 P 6/20 R (https://dejure.org/2022,2833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 140 Abs 1 S 1 SGB 11 vom 21.12.... 2015, § 140 Abs 1 S 2 SGB 11 vom 21.12.2015, § 140 Abs 2 S 1 Halbs 1 Nr 2 SGB 11 vom 21.12.2015, § 140 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGB 11 vom 21.12.2015, § 140 Abs 2 S 3 SGB 11 vom 21.12.2015
    Soziale Pflegeversicherung - Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade - Anhängigkeit einer Klage beim Übergang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Zuerkennung von Pflegeleistungen ohne erneuten Leistungsantrag bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit erst nach ...

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade - Anhängigkeit einer Klage bei Übergang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Zuerkennung von Pflegeleistungen ohne erneuten Leistungsantrag - Eintritt der Pflegebedürftigkeit erst nach ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Pflegegeld in der sozialen Pflegeversicherung Zuerkennung von Pflegeleistungen auf eine beim Übergang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff am 01.01.2017 noch anhängige Klage Anforderungen an die Anwendung des Übergangsrechts des § 140 SGB XI

  • datenbank.nwb.de

    Soziale Pflegeversicherung - Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade - Anhängigkeit einer Klage bei Übergang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff - Zuerkennung von Pflegeleistungen ohne erneuten Leistungsantrag - Eintritt der Pflegebedürftigkeit erst nach ...

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    W. ./. DAK-Gesundheit-Pflegekasse

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegebedürftigkeit - Leistungsantrag - altes Recht - neues Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 831
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus BSG, 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R
    Insbesondere haben sich mit der Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff die Zuständigkeiten und Rechtsbeziehungen unter den Beteiligten nicht derart geändert, wie das BSG jüngst für die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe für die Zeit ab Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz vom 23.12.2016, BGBl I 3234) unter Verweis insbesondere auf weitreichende Änderungen in materieller Hinsicht und das Fehlen von Übergangsregelungen zur Funktionsnachfolge entschieden hat (BSG vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - BSGE 131, 246 = SozR 4-3500 § 57 Nr. 1, RdNr 19) .
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R
    Das Stammrecht bleibt bei dem Leistungsberechtigten und er ist hierfür aktiv und passiv legitimiert (vgl etwa BSG vom 18.7.2006 - B 1 KR 24/05 R - BSGE 97, 6 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 9, RdNr 11) .
  • BSG, 11.11.2021 - B 3 P 2/20 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflege von Menschen mit Behinderungen in

    Auszug aus BSG, 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R
    Ab diesem Zeitpunkt haben sich die streitbefangenen ablehnenden Bescheide erledigt (§ 39 Abs. 2 SGB X; vgl BSG vom 11.11.2021 - B 3 P 2/20 R - RdNr 9, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 6/12 R

    Elterngeld - Absenkung des Bemessungssatzes nach § 2 Abs 2 S 2 BEEG idF vom

    Auszug aus BSG, 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R
    a) Ob ein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht, beurteilt sich nach den allgemeinen Grundsätzen nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, soweit nicht das materielle Recht etwas anderes bestimmt (vgl zu diesen Grundsätzen BSG vom 4.9.2013 - B 10 EG 6/12 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 24 RdNr 36 ff) .
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 5/08 R

    Private Pflegeversicherung - Pflegegeld - Sicherstellung der Grundpflege und

    Auszug aus BSG, 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R
    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, wirkt der einmal gestellte Antrag auf Pflegeleistungen wegen ihres Dauerleistungscharakters auch nach Ablehnung der Leistung fort, sofern er rechtzeitig angefochten ist und der Rechtsstreit hierüber noch anhängig ist (vgl nur BSG vom 17.12.2009 - B 3 P 5/08 R - SozR 4-3300 § 37 Nr. 3 RdNr 14 mwN) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 30 P 61/19
    Die Systemänderung hat zur Folge, dass ein nach altem Recht gestellter und beschiedener Antrag mit dem Außerkrafttreten dieses Rechts verbraucht ist und nicht dazu dienen kann, die Umstände nach neuem Recht im gerichtlichen Verfahren ohne vorherigen Antrag und ohne Durchführung eines Verwaltungsverfahrens unter Anlegung der Maßstäbe des neuen Rechts erneut zu beurteilen (so ausdrücklich Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 24. Juni 2020 - L 6 P 18/19 -, zitiert nach juris Rn. 80 f.: a.A: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. März 2021 - L 6 P 8/17 -, zitiert nach juris Rn. 34 ff.; Revisionen beim BSG unter B 3 P 6/20 R bzw. B 3 P 1/21 R anhängig).

    Insoweit steht der eindeutige Wortlaut der Übergangsvorschrift entgegen, der auf das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2016 abstellt (vgl. o.g. Senatsrechtsprechung, insbesondere LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rn. 59; Hessisches LSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - L 6 P 18/19, juris Rn. 59, Revision beim Bundessozialgericht anhängig B 3 P 6/20 R; zustimmend: Roth in Hauck/Noftz, SGB XI § 140 SGB XI Rn. 8b, a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 2019 - L 5 P 2/19, juris Rn. 33, Revision beim BSG anhängig B 3 P 2/20 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.08.2021 - L 30 P 71/18

    Pflegestufe - Pflegegrad - Antrag - Übergangsregelung zum 1.1.2017

    Die Systemänderung hat zur Folge, dass ein nach altem Recht gestellter und beschiedener Antrag mit dem Außerkrafttreten dieses Rechts verbraucht ist und nicht dazu dienen kann, die Umstände nach neuem Recht im gerichtlichen Verfahren ohne vorherigen Antrag und ohne Durchführung eines Verwaltungsverfahrens unter Anlegung der Maßstäbe des neuen Rechts erneut zu beurteilen (so ausdrücklich Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 24. Juni 2020 - L 6 P 18/19 -, zitiert nach juris Rn. 80 f.: a.A: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. März 2021 - L 6 P 8/17 -, zitiert nach juris Rn. 34 ff.; Revisionen beim BSG unter B 3 P 6/20 R bzw. B 3 P 1/21 R anhängig).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2022 - L 30 P 69/20

    Pflegegeld - Pflegesachleistung - Pflegegrad - Sicherstellung der Pflege -

    Hierbei ist der im vorliegenden Verfahren gerichtlich zu überprüfende Leistungszeitraum auf die Zeit ab dem 19. Mai 2017 bis zum 13. Oktober 2021 begrenzt, weil der Kläger am 14. Oktober 2021 einen neuen Leistungsantrag stellte, der mit Bescheid der Beklagten vom 30. November 2021 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. Februar 2022 abgelehnt wurde (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 17. Februar 2022 - B 3 P 6/20 R -, zitiert nach juris Rn. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2023 - L 4 P 1914/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - soziale Pflegeversicherung - Pflegegrad 1 - kein

    c) Der Kläger hat für zurückliegende Zeiträume schließlich auch keinen Anspruch auf Pflegegeld mindestens nach Pflegegrad 2 nach dem ab 1. Januar 2017 geltenden Recht, was entgegen der Ansicht des SG im vorliegenden Verfahren zu prüfen ist (BSG, Urteil vom 17. Februar 2022 - B 3 P 6/20 R - juris, Rn. 17 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 - L 30 P 12/18

    Pflegebedürftigkeit - Antrag nach altem Recht - Streitgegenstand -

    Insoweit steht der eindeutige Wortlaut der Übergangsvorschrift entgegen, der auf das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2016 abstellt (Hessisches LSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - L 6 P 18/19, juris Rn. 59, Revision beim Bundessozialgericht anhängig B 3 P 6/20 R; zustimmend: Roth in Hauck/Noftz, SGB XI § 140 SGB XI Rn. 8b, a.A. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 2019 - L 5 P 2/19, juris Rn. 33, Revision beim BSG anhängig B 3 P 2/20 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2023 - L 4 P 1640/21

    Private Pflegeversicherung - Leistungsgewährung - verspätete Antragstellung -

    (3) Entgegen der Auffassung des Klägers ist ein Leistungsantrag für Zeiträume ab dem 1. Januar 2017 auch nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Februar 2022 - B 3 P 6/20 R - juris) nicht entbehrlich; Pflegeleistungen können auf eine beim Übergang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch anhängige Klagen ohne erneuten Leistungsantrag zuzuerkennen sein, wenn die dazu berechtigende Pflegebedürftigkeit erst nach Inkrafttreten des neuen Rechts eingetreten ist.
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.2022 - L 6 P 27/18

    Soziale Pflegeversicherung - Überleitungsrecht - Änderung des materiellen Rechts

    Auch nach der jüngsten Rechtsprechung des BSG können auf eine beim Übergang zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch anhängige Klage Pflegeleistungen ohne erneuten Leistungsantrag zuzuerkennen sein, wenn die dazu berechtigende Pflegebedürftigkeit erst nach Inkrafttreten des neuen Rechts eingetreten ist (Urteil vom 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2022 - L 5 P 78/20

    Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI

    Der Streitgegenstand des gerichtlichen Verfahrens ist dabei ggf. auf die Zeit bis zur Stellung eines Neu- bzw. Höherstufungsantrags begrenzt, wenn dieser Antrag beschieden wurde (siehe BSG Urteil vom 17.02.2022 - B 3 P 6/20 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2022 - L 12 P 34/20
    Dies ist ggf. im sozialgerichtlichen Verfahren bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BSG; Urteil vom 17.2.2022 - B 3 P 6/20 R - Terminbericht vom 18.2.2022 Nr. 6/22).
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